Lehrkraft

Informationen und Bewerbungsformular Förderlehrkräfte

qualitative Voraussetzungen für den Einsatz als Lehrkraft an Partnerschulen:

  • Lehrerin in Elternzeit
  • Lehramtsanwärter mit mindestens zwei absolvierten Hochschulsemestern
  • Referendar/in
  • Lehrkraft i.R.
  • Lehrer/in mit reduziertem Deputat
  • qualifizierte, langjährige Nachhilfslehrkraft mit entsprechenden Nachweisen

persönliche Voraussetzungen für den Einsatz als Lehrkraft an Partnerschulen:

  • perfektes Deutsch in Sprache und Schrift
  • ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis für die Arbeit mit Schutzbefohlenen. Beantragung erfolgt beim >> Bundesamt für Justiz <<
  • Rechnungsstellung für die geleisteten Stunden. (Einkünfte aus Dozententätigkeiten im Bildungssektor müssen bei der Deutschen Rentenversicherung angemeldet werden)
  • Gruppenlehrmethoden (max. 5 Schüler), bzw. individuelle Einzellehrmethoden für unterschiedliche Wissensstände
  • verfügbar an zwei Nachmittagen pro Woche (in den Schulferien findet in der Regel keine Lernförderung statt)

Vergütung:

  • Je nach Qualifikation ist die Höhe der Vergütung von den Behörden des jeweiligen Schulkreises fix vorgegeben
  • Die Vergütung liegt zwischen ca. 22 Euro / 45 min (Student der Fachrichtung vor dem ersten Staatsexamen) und 36 Euro / 45 min (Lehrer/in der Fachrichtung mit zweitem Staatsexamen)
  • Die Lernförderung je Lehrfach wird als Doppelstunde (90 min) abgehalten. An einem Nachmittag werden ein bis zwei Doppelstunden gelehrt.

Bewerbungsformular Förderlehrkräfte


Haben Sie Interesse, als Dozent an Schulen an zwei (oder vier) Nachmittagen eingesetzt zu werden?
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung und nehmen so bald wie möglich Kontakt zu Ihnen auf.


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